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   BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00   

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https://dejure.org/2000,7427
BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landgericht; Entscheidung in der Sache; Beschwerdewert; Zurückgabe an das Amtsgericht; Erinnerung; Betreuervergütung; Sofortige weitere Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsfestsetzung, Beschwerdewert

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; RPflG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; RPflG § 11 Abs. 2
    Anfechtung der Festsetzung der Betreuervergütung durch die Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 1183/96
  • LG Regensburg - 7 T 223/00
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00
    Das Gericht der weiteren Beschwerde hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde selbständig zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 76/77).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00
    Damit scheidet eine Zulassung aus (vgl. BayObLGZ 2000, 9/11; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 73; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Deshalb war die Sache insoweit zur Entscheidung über die sofortigen Erinnerungen und gegebenenfalls auch die Frage der Zulassung der sofortigen Beschwerde an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 379, Knittel, BtG, § 56 g FGG Rdnr 12).
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